Insolvenzrecht und Restrukturierung – wenn unternehmerische Entscheidungen keinen Aufschub dulden

Wann sollte ich mich im Insolvenzrecht beraten lassen?

Je früher, desto besser.

Bereits erste wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Liquiditätsengpässe können Anlass sein, rechtliche und wirtschaftliche Handlungsmöglichkeiten zu prüfen. Eine frühzeitige Beratung schafft oft mehr Gestaltungsspielraum und hilft, Risiken für Geschäftsführer und Gesellschafter zu reduzieren.

Eine wirtschaftliche Krise bedeutet nicht zwangsläufig das Ende eines Unternehmens. Oft entscheidet der richtige Zeitpunkt über den weiteren Erfolg.

Im Insolvenzrecht beraten wir Unternehmen, Geschäftsführer und Gesellschafter bei der Sanierung, Restrukturierung, Unternehmenskrise und außergerichtlichen Lösungen ebenso wie im Insolvenzverfahren.

Auch Gläubiger, Insolvenzverwalter und Unternehmen unterstützen wir bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen, der Durchsetzung oder Abwehr von Insolvenzanfechtungen sowie bei insolvenznahen Transaktionen.

Dabei unterstützen wir Sie unter anderem bei:

  • Sanierung

  • Restrukturierung

  • Insolvenzanfechtung

  • Insolvenzberatung

  • Haftungsvermeidung

  • Geschäftsführerhaftung

  • Gesellschafterhaftung

  • Übertragender Sanierung

  • Vertretung im Insolvenzverfahren