Beglaubigung

Bei einer Beglaubigung bestätigt der Notar, dass eine Unterschrift echt ist und von der Person stammt, die vor ihm unterschreibt oder sie anerkennt. Den Inhalt des Dokuments prüft er dabei nicht und berät auch nicht dazu. Eine Beglaubigung ist günstiger als eine Beurkundung, ersetzt sie aber nicht, wo das Gesetz eine Beurkundung verlangt. Wir beraten Sie gern, welche Form für Ihr Anliegen die richtige ist. 

Daneben ist die Beglaubigung für Kopien vorgesehen, dass diese mit dem Original, das dem Notar vorlag, übereinstimmen.