GmbH-Gründung

Für die Gründung einer GmbH muss der Gesellschaftsvertrag beurkundet werden. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Hierbei fallen bei einem Stammkapital von 25.000,00 € etwa 600 bis 800 € zzgl. 19% Umsatzsteuer an, dazu rund 150 € für die Eintragung ins Handelsregister (Stand September 2026). Eine UG-Gründung mit Musterprotokoll ist günstiger und beginnt bei ca. 300 € ggf. zzgl. 19% Umsatzsteuer (Stand September 2026). Die genauen Kosten hängen vom Stammkapital und Umfang des Vertrags ab.