Immobilienkaufvertrag

Ein Immobilienkaufvertrag ist nur mit notarieller Beurkundung möglich. Der Notar verliest die Urkunde, beantwortet Ihre Fragen und passt den Entwurf bei Bedarf an. Erst mit den Unterschriften wird der Vertrag wirksam, danach veranlasst der Notar den Vollzug. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen u.a. vom Kaufpreis ab. Als Faustregel fallen für Notar und Grundbuch zusammen etwa 1,5 bis 2 % des Kaufpreises an. Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt. Auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer unter https://www.notar.de/themen/notarkosten/gebuehrenrechner könne Sie Gebühren berechnen. Üblicherweise trägt der Käufer die Kosten für den Kaufvertrag und die Umschreibung im Grundbuch. Der Verkäufer zahlt in der Regel nur die Löschung eigener Grundschulden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und werden im Kaufvertrag festgehalten.