Unternehmensnachfolge

Die Unternehmensnachfolge regelt, wie ein Betrieb oder Gesellschaftsanteile auf die nächste Generation oder einen Käufer übergehen, sei es zu Lebzeiten durch Übergabe, Schenkung oder Verkauf, oder für den Todesfall durch Testament oder Erbvertrag. Der Notar beurkundet die Verträge, zum Beispiel die Übertragung von GmbH-Anteilen, die Änderung des Gesellschaftsvertrags, regelt Pflichtteilsansprüche und die Absicherung des Übergebers - etwa durch Nießbrauch oder Rente.